Sehbeeinträchtigung, Sehbehinderung, Sehschädigung, hochgradige Sehbehinderung, Sehschwäche, praktische Blindheit – viele Begriffe, die allesamt wenig über die tatsächliche Sehfähigkeit aussagen. Von Sehbehinderung spricht man erst, wenn das Sehen um einen gewissen Grad beeinträchtigt ist und wenn diese Beeinträchtigung dauerhaft ist.
Nach dem Gesetz gilt als „sehbehindert“, wer weniger als 30%,
„wesentlich sehbehindert“, wer weniger als 10%,
„hochgradig sehbehindert“, wer weniger als 5% und
„Blind“, wer weniger als 2% sieht.
In Deutschland leben rund 145.000 blinde und zwischen 500.000 und 1,1 Millionen sehbehinderte Menschen. Jedes Jahr erblinden über 20.000 Menschen. Rund 85 % der sehbehinderten Menschen sind älter als 60 Jahre, 10 % sind zwischen 30 und 60 Jahre und jeweils etwa 2,5 % gehören den Altersgruppen 0-18 Jahre und 19-30 Jahre an.